Klasse B:
ab 18 Jahren (Ab 17 Jahren begleitentes Fahren)
KFZ bis 3,5t und Anhänger bis 750kg, mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Lkw bis 3,5 t schließt die Klassen AM und L ein.
Klasse B96:
Besitz Kl. B, keine Prüfung, aber Schulung
Klasse BE:
Besitz Kl. B, praktische Prüfung
Klasse AM:
ab 15 Jahre Kleinkraftrad
(max. 50 cm³, 45 km/h)
Klasse A1:
ab 16 Jahre max. 125 cm³ und 11KW
Dreirädrige KFZ über 50cm³ und max. 15KW,
schließt Klasse AM ein
Klasse A2:
ab 18 Jahre Krafträder mit max. 35KW,
schließt AM und A1 ein
Klasse A:
ab 20 Jahre (bei Vorbesitz Klasse A2), Direkteinstieg ab 24 Jahre
Dreirädrige KFZ über 15KW,
schließt Klassen AM,A1,A2 ein